AGB
DIRUCO erbringt auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedene Werk- und Dienstleistungen für den Kunden im Bereich des Webdesigns.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und in Abhängigkeit des ausgewählten Pakets, übernimmt DIRUCO die Erstellung einer Webseite für den Kunden.
(2) Die Leistung der DIRUCO umfasst die Planung und Erstellung des bestellten Webdesigns zur Einrichtung der Webseite im Internet. Für die Platzierung und Unterhaltung der Webseite im Internet bedarf es des Abschlusses eines besonderen Webseite-Hosting-Vertrages. Dieser ist nicht Gegenstand der Leistungspflichten der DIRUCO.
(3) Die Webseite wird durch folgende Browser-Software lesbar sein: Internet Explorer 6-8, Firefox, Safari, Chrome und Opera in der jeweils aktuellen Version.
(4) Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde das erforderliche Basismaterial, insbesondere Texte, Daten, bewegte und unbewegte Bilder, Illustrationen, Grafiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen gemäß näherer Spezifikation an DIRUCO übergeben. DIRUCO übernimmt es, das Basismaterial ggf. zu digitalisieren und für die Webseite zu funktionalisieren. Die Beschaffung weiteren Basismaterials ist von der DIRUCO nicht geschuldet. DIRUCO wird jedoch auf Wunsch des Kunden geeignetes Basismaterial von Drittanbietern – sog. Contentanbietern – erwerben und zur Erstellung der Webseite des Kunden verwenden.
§ 2 Technische Spezifikationen, Durchführung der Programmierarbeiten
(1) Der Kunde wird der DIRUCO das Basismaterial spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung übergeben. Das Basismaterial muss in den folgenden Formaten zur Verfügung gestellt werden:
JPEG
GIF
TIFF
PNG
BMP
PDF
Das Basismaterial ist vom Kunden in ausreichender Qualität (Größe und Auflösung) zur Verfügung zu stellen. Bereits vorhandene Logos sollten im Vektorformat bereit gestellt werden können. Sollte das vom Kunden gelieferte Basismaterial die zur Verwendung im Design erforderliche Qualität nicht aufweisen, so wird DIRUCO den Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung darüber informieren. Der Kunde wird dann unverzüglich Basismaterial in ausreichender Qualität nachliefern oder DIRUCO beauftragen, dieses Basismaterial zu erstellen. Dadurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) DIRUCO wird auf der Grundlage des Basismaterials einen Prototyp für die Webseite erstellen.
(3) Der Prototyp ist von dem Kunden abzunehmen. Nach der Abnahme wird DIRUCO die Webseite nach Maßgabe etwaiger Änderungen gem. § 5 fertig stellen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die Ausführungsfristen um die Anzahl der Tage, um die sich die Mitwirkungshandlungen des Kunden verzögern.
(5) Befindet sich der Kunde mit Zahlungspflichten gegenüber der DIRUCO in Verzug, so kann DIRUCO ihre Arbeiten bis zum Eingang der Zahlungen des Kunden unterbrechen; die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Weitergehende Rechte der DIRUCO nach diesem Vertrag und nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben vorbehalten.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Planungs- und Programmierungsleistungen der DIRUCO gem. § 1 sind nach den jeweils gültigen Preisen (einsehbar auf der Webseite http://angebote.weddig-keutel.de oder im individuell erstellten Angebot) in Abhängigkeit vom bestellten Paket zu vergüten. Soweit DIRUCO die Vertragsleistungen an einem Standort des Kunden erbringt, sind die Reise-, Verpflegungs- und Fahrtkosten gesondert zu vergüten.
(2) Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, wird die Vergütung gem. § 3 Abs. 1 wie folgt fällig:
40 % bei Vertragsunterzeichnung
30 % bei Abnahme des Prototyps
30 % bei Endabnahme.
Bei Neukunden behält sich DIRUCO vor, den Rechnungsbetrag im Voraus zu berechnen. Der Kunde muss dann in Vorkasse treten. DIRUCO wird mit der Auftragsausführung erst nach dem Geldeingang beginnen.
(3) Gerät der Kunde über eine Dauer von mehr als zwei Wochen in Zahlungsverzug, so ist DIRUCO berechtigt, die Vertragsbeziehung fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche der DIRUCO bleiben vorbehalten.
§ 4 Bereitstellung des Basismaterials durch den Kunden, Freistellung
(1) Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, das Basismaterial der DIRUCO zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Soweit an dem Basismaterial Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung dieses Auftrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Webseite aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages der DIRUCO einzuräumen. Der Kunde wird auf die gesetzlichen Informationspflichten nach dem Telemediengesetz hingewiesen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, auf der Webseite ein Impressum anzugeben, in dem er auf seine Verantwortlichkeit für den Inhalt der Webseite hinweist.
(2) Sofern Dritte der DIRUCO gegenüber geltend machen, dass die Einbeziehung von Basismaterial in die Webseite Urheberrechte, Markenrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, wird DIRUCO den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, DIRUCO insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, DIRUCO bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen der DIRUCO zu übernehmen, soweit der DIRUCO kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 5 Änderungen
(1) Der Kunde kann bis zur Endabnahme der Webseite eine Änderung und/oder Ergänzung des Prototyps nach Maßgabe des jeweils bestellten Paketes verlangen. DIRUCO wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit der DIRUCO zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für DIRUCO ergibt.
(2) DIRUCO wird den Kunden unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung gem. § 5 Abs. 1 unterrichten. Die Vertragspartner verpflichten sich, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme der DIRUCO über eine Anpassung des vertraglichen Leistungsgefüges, insbesondere über ggf. erforderliche Abänderungen des Zeitplans und über eine Zusatzvergütung der DIRUCO für entstehenden Mehraufwand zu verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der Vertrag von der DIRUCO ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt. Das Recht des Kunden zur Kündigung dieses Vertrages nach § 649 BGB bleibt unberührt.
(3) Im Falle eines Änderungsverlangens nach § 5 Abs. 1 und 2 verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens die Arbeiten der DIRUCO unterbrochen waren. DIRUCO kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Kunden dies schriftlich mitgeteilt wurde.
§ 6 Abnahme
(1) DIRUCO wird dem Kunden die Fertigstellung des Prototyps und der Webseite mitteilen, zum Zwecke der Abnahme durch den Kunden in Abhängigkeit zum bestellten Paket an dem spezifizierten Standort einrichten oder dem Kunden zusenden und den Kunden ggf. über den Abschluss der Installation schriftlich informieren.
(2) Nach erfolgreicher Einrichtung wird DIRUCO den Kunden in die Nutzung des Prototyps und der Webseite einweisen. Der Kunde verpflichtet sich in Abhängigkeit vom bestellten Paket, den Prototyp und die Webseite innerhalb von 7 Tagen entweder nach der jeweiligen Einweisung oder der Zusendung auf ihre Funktionsfähigkeit und auf die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen zu überprüfen.
(3) Sofern der Kunde der DIRUCO nicht innerhalb der in § 6 Abs. 2 bezeichneten Prüffrist eine schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel erteilt hat, gelten der Prototyp bzw. die Webseite als abgenommen. Auf diese Folge wird DIRUCO den Kunden bei der Einweisung oder der Übersendung besonders hinweisen.
§ 7 Wartungsvertrag
(1) Schließt der Kunde einen Wartungsvertrag mit der DIRUCO ab, so erhält er eine entsprechende Leistung gegen eine Jahresgebühr. Die genaue Leistungsbezeichnung entnimmt der Kunde seinem individuellen Angebot oder der gestellten Rechnung. Die Wartungsverträge werden in der Regel individuell auf den benötigten Umfang des Unternehmens zusammen gestellt. Durch einen Wartungsvertrag erhält der Kunde Bonusleistungen. Kurze Reaktionszeiten, sowie verschiedene Inklusiv-Leistungen erhält der Kunde im Rahmen eines Wartungsvertrages. Beinhaltet der Vertrag die Anpassung der Webseite an aktuelle Browserversionen, so muss der Kunde DIRUCO darauf hinweisen, wenn Darstellungs- oder Anzeigenfehler durch neuere Versionen des Browsers entstehen. DIRUCO ist nicht dazu verpflichtet, laufend zu prüfen, ob die Webseite in allen gängigen Browsern korrekt dargestellt wird.
(2) Der Wartungsvertrag beginnt mit der Auftragserteilung und läuft von da an ein Jahr. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Wartungsvertrag einen Monat vor Ende der Laufzeit fristgerecht zu kündigen. Dies hat er der DIRUCO schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer wirksamen Kündigung, wird DIRUCO dies schriftlich bestätigen. Der Vertrag endet damit zum Laufzeitende. Sollte der Kunde nicht kündigen, verlängert sich der Wartungsvertrag um ein weiteres Jahr.
§ 8 Rechteeinräumung durch DIRUCO
(1) Alle erstellten Objekte (z.B. Webdesign, Logos, Grafiken, Programmierarbeiten) der DIRUCO unterliegen dem Urheberrecht der DIRUCO. Nach Auftragsabschluss erhält der Kunde ausschließlich ein Nutzungsrecht, es sei denn, der Kunde hat dies mit der DIRUCO anders vereinbart. Eine weiterführende Verwendung, insbesondere eine Vervielfältigung in Online- oder Printmedien (z.B. auf anderen Webseiten), sind dem Kunden nicht gestattet. DIRUCO ist insoweit berechtigt, einen Urhebervermerk in handelsüblicher Form auf der Webseite des Kunden anzubringen. Zudem ist es der DIRUCO gestattet, Auftragsarbeiten für Kunden als Referenz auf ihrer Webseite anzuzeigen.
(2) DIRUCO ist ferner berechtigt, eine Kopie der Webseite für Archivzwecke zu behalten. DIRUCO verpflichtet sich, das vom Kunden überlassene Basismaterial ohne besondere Zustimmung des Kunden weder für eigene noch für Zwecke Dritter zu nutzen und/oder zu verwerten und keine Webseite für Dritte zu erstellen, die in ihrer Gestaltung mit der für den Kunden erstellten Webseite identisch sind. Im Übrigen ist DIRUCO jedoch in der Nutzung des im Rahmen dieses Vertrages entstandenen Know-Hows frei.
(3) Basismaterial, das DIRUCO von Dritten – insbesondere von Contentanbietern – erworben hat, darf vom Kunden lediglich im Rahmen der von der DIRUCO erstellten Objekten (Webseiten, Banner, Plakate, usw.) verwendet werden. Eine Bearbeitung oder Weiterverwendung dieses Basismaterials oder dessen Überlassung an Dritte ist im Hinblick auf die eingeräumten Nutzungsrechte unzulässig. Unzulässig ist in diesem Fall insbesondere auch die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des ganzen Webdesigns an Dritte. Das Basismaterial in seiner unbearbeiteten Form kann dem Kunden, im Rahmen einer Standard-Lizenz, nicht übergeben werden.
§ 9 Mängelhaftung
(1) DIRUCO übernimmt die Sachmängelhaftung dafür, dass die Webseite für die in diesem Vertrag zugrunde gelegte Verwendung geeignet ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
(2) Jegliche Mängelhaftung der DIRUCO erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch ein Nichteinhalten der in der Webseite enthaltenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde die Webseite ohne Zustimmung der DIRUCO selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.
(3) Für Mängel der Webseite leistet DIRUCO Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung der Programmierung oder durch Herstellung einer neuen Programmierung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen von § 10 verlangt werden.
(4) Ist der Kunde Kaufmann oder Unternehmer, so verjähren Mängelansprüche des Kunden binnen eines Jahres nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) DIRUCO haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Soweit in dem nachstehenden § 10 Abs. 3 und Abs. 4 nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine Haftung der DIRUCO auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und auch nach Ablauf einer ihr etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. DIRUCO haftet vorbehaltlich des nachstehenden § 10 Abs. 3 und Abs. 4 insbesondere nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden, die nicht an der erstellten Webseite selbst entstanden sind, z. B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. DIRUCO haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistungen der DIRUCO sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gem. § 10 Abs. 1 bis Abs. 3 gelten nicht für Körperschäden, Schäden an Gesundheit und Leben sowie Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die DIRUCO vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Sie gelten ferner nicht im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind. In diesen Fällen gilt Folgendes:
a) DIRUCO haftet wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder für Personen- und/oder Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) DIRUCO haftet ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen.
c) Im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, haftet DIRUCO nach den gesetzlichen Bestimmungen, in dem letztgenannten Fall jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im grenzüberschreitenden Verkehr findet das UN-Kaufrecht keine Anwendung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
(3) Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder über keinen inländischen Gerichtsstand verfügt.
